Buchungs- und Stornierungsrichtlinie
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Amara Noir
Juch 12, 5622 Waltenschwil, Schweiz
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1. Geltungsbereich
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Diese Buchungs- und Stornierungsrichtlinie gilt für alle Terminbuchungen, die über das Online-Buchungssystem von Amara Noir, Juch 12, 5622 Waltenschwil, vorgenommen werden.
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Mit Abschluss einer Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Richtlinie einverstanden.
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2. Vertragsverhältnis
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Die Buchung stellt eine verbindliche Terminreservierung bei der jeweils ausgewählten selbständig tätigen Dienstleisterin dar.
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Der Vertrag über persönliche oder intime Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Dienstleisterin zustande.
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Amara Noir stellt lediglich die technische Buchungsplattform sowie die Räumlichkeiten zur Verfügung und ist nicht Vertragspartei der persönlichen Dienstleistungen.
3. Zustandekommen des Vertrags
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Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag im Sinne von Art. 1 OR zustande.
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Der Kunde verpflichtet sich, den reservierten Termin wahrzunehmen oder diesen fristgerecht zu stornieren.
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4. Verbindlichkeit der Buchung
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Die Buchung ist verbindlich.
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Nicht wahrgenommene oder verspätet stornierte Termine verursachen der Dienstleisterin einen wirtschaftlichen Schaden durch Verdienstausfall.
Bei vertragswidrigem Verhalten haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden gemäss Art. 97 OR.
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5. Kostenfreie Stornierung
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Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.
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Stornierungen müssen über das Buchungssystem oder schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen.
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Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
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6. Stornierungen unter 24 Stunden / Nichterscheinen
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Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden („No-Show“) ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Buchungspreises zu verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
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Diese Ausfallentschädigung stützt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Schadenersatz gemäss Art. 97 ff. OR sowie auf den Annahmeverzug gemäss Art. 91 OR.
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Der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet, sofern die Dienstleisterin infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens einen effektiven Verdienstausfall erleidet.
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Ein allfälliger Minderertrag oder eine anderweitige Vergabe des Termins wird angerechnet.
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7. Verspätetes Erscheinen
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Bei verspätetem Erscheinen des Kunden verkürzt sich die gebuchte Leistungsdauer entsprechend.
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Ein Anspruch auf Verlängerung der Buchungszeit besteht nicht.
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Bei erheblicher Verspätung kann die Dienstleisterin den Termin als Nichterscheinen im Sinne von Art. 91 OR werten.
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8. Anzahlung (optional, empfohlen)
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Zur Absicherung der Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden.
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Diese gilt als Teilzahlung auf den vereinbarten Buchungspreis.
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Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung als Ausfallentschädigung im Sinne von Art. 160 Abs. 2 OR, soweit und solange der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
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Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung zurückerstattet oder auf einen neuen Termin angerechnet.
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9. Absagen durch die Dienstleisterin
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Muss eine Dienstleisterin einen Termin aus unvorhersehbaren Gründen absagen, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
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10. Zahlungsmodalitäten
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Die Zahlung für persönliche oder intime Dienstleistungen erfolgt direkt vor Ort in den Räumlichkeiten von Amara Noir.
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Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Betrieb.
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Der konkrete Leistungsumfang, der Preis sowie die Zahlungsmodalitäten werden zwischen dem Kunden und der jeweiligen selbständig tätigen Dienstleisterin vereinbart.
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Amara Noir ist nicht Vertragspartner der persönlichen Dienstleistungen und übernimmt keine Haftung für Preisabsprachen oder Leistungsinhalte zwischen Kunde und Dienstleisterin.
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11. Missbrauch und Sperrung
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Bei wiederholten kurzfristigen Stornierungen, Nichterscheinen oder missbräuchlichen Buchungen behält sich Amara Noir vor, den betreffenden Kunden vom Buchungssystem auszuschliessen.
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12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand ist Waltenschwil (AG).
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13. Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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14. Änderungen der Richtlinie
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Amara Noir behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern.
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Es gilt die jeweils aktuelle Version, die im Buchungssystem und auf der Website veröffentlicht ist.
