top of page
Design ohne Titel (2).png

Buchungs- und Stornierungsrichtlinie

​

Amara Noir


Juch 12, 5622 Waltenschwil, Schweiz

​

1. Geltungsbereich

​

Diese Buchungs- und Stornierungsrichtlinie gilt für alle Terminbuchungen, die über das Online-Buchungssystem von Amara Noir, Juch 12, 5622 Waltenschwil, vorgenommen werden.

​

Mit Abschluss einer Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Richtlinie einverstanden.

​

2. Vertragsverhältnis

​

Die Buchung stellt eine verbindliche Terminreservierung bei der jeweils ausgewählten selbständig tätigen Dienstleisterin dar.

​

Der Vertrag über persönliche oder intime Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Dienstleisterin zustande.

​

Amara Noir stellt lediglich die technische Buchungsplattform sowie die Räumlichkeiten zur Verfügung und ist nicht Vertragspartei der persönlichen Dienstleistungen.

 

3. Zustandekommen des Vertrags

​

Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag im Sinne von Art. 1 OR zustande.

​

Der Kunde verpflichtet sich, den reservierten Termin wahrzunehmen oder diesen fristgerecht zu stornieren.

​

4. Verbindlichkeit der Buchung

​

Die Buchung ist verbindlich.

​

Nicht wahrgenommene oder verspätet stornierte Termine verursachen der Dienstleisterin einen wirtschaftlichen Schaden durch Verdienstausfall.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden gemäss Art. 97 OR.

​

5. Kostenfreie Stornierung

​

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.

​

Stornierungen müssen über das Buchungssystem oder schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen.

​

Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.

​

6. Stornierungen unter 24 Stunden / Nichterscheinen

​

Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden („No-Show“) ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Buchungspreises zu verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

​

Diese Ausfallentschädigung stützt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Schadenersatz gemäss Art. 97 ff. OR sowie auf den Annahmeverzug gemäss Art. 91 OR.

​

Der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet, sofern die Dienstleisterin infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens einen effektiven Verdienstausfall erleidet.

​

Ein allfälliger Minderertrag oder eine anderweitige Vergabe des Termins wird angerechnet.

​

7. Verspätetes Erscheinen

​

Bei verspätetem Erscheinen des Kunden verkürzt sich die gebuchte Leistungsdauer entsprechend.

​

Ein Anspruch auf Verlängerung der Buchungszeit besteht nicht.

​

Bei erheblicher Verspätung kann die Dienstleisterin den Termin als Nichterscheinen im Sinne von Art. 91 OR werten.

​

8. Anzahlung (optional, empfohlen)

​

Zur Absicherung der Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden.

​

Diese gilt als Teilzahlung auf den vereinbarten Buchungspreis.

​

Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung als Ausfallentschädigung im Sinne von Art. 160 Abs. 2 OR, soweit und solange der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

​

Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung zurückerstattet oder auf einen neuen Termin angerechnet.

​

9. Absagen durch die Dienstleisterin

​

Muss eine Dienstleisterin einen Termin aus unvorhersehbaren Gründen absagen, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.

 

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

​

10. Zahlungsmodalitäten

​

Die Zahlung für persönliche oder intime Dienstleistungen erfolgt direkt vor Ort in den Räumlichkeiten von Amara Noir.

​

Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Betrieb.

​

Der konkrete Leistungsumfang, der Preis sowie die Zahlungsmodalitäten werden zwischen dem Kunden und der jeweiligen selbständig tätigen Dienstleisterin vereinbart.

​

Amara Noir ist nicht Vertragspartner der persönlichen Dienstleistungen und übernimmt keine Haftung für Preisabsprachen oder Leistungsinhalte zwischen Kunde und Dienstleisterin.

​

11. Missbrauch und Sperrung

​

Bei wiederholten kurzfristigen Stornierungen, Nichterscheinen oder missbräuchlichen Buchungen behält sich Amara Noir vor, den betreffenden Kunden vom Buchungssystem auszuschliessen.

​

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

​

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

​

Gerichtsstand ist Waltenschwil (AG).

​

13. Salvatorische Klausel

​

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

​

14. Änderungen der Richtlinie

​

Amara Noir behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern.

​

Es gilt die jeweils aktuelle Version, die im Buchungssystem und auf der Website veröffentlicht ist.

bottom of page