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Buchungs- und Stornierungsrichtlinie

Amara Noir


Juch 12, 5622 Waltenschwil, Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Buchungs- und Stornierungsrichtlinie gilt für alle Terminbuchungen, die über das Online-Buchungssystem von Amara Noir, Juch 12, 5622 Waltenschwil, vorgenommen werden.

Mit Abschluss einer Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Richtlinie einverstanden.

2. Vertragsverhältnis

Die Buchung stellt eine verbindliche Terminreservierung bei der jeweils ausgewählten selbständig tätigen Dienstleisterin dar.

Der Vertrag über persönliche oder intime Dienstleistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Dienstleisterin zustande.

Amara Noir stellt lediglich die technische Buchungsplattform sowie die Räumlichkeiten zur Verfügung und ist nicht Vertragspartei der persönlichen Dienstleistungen.

 

3. Zustandekommen des Vertrags

Mit Abschluss der Buchung kommt ein verbindlicher Vertrag im Sinne von Art. 1 OR zustande.

Der Kunde verpflichtet sich, den reservierten Termin wahrzunehmen oder diesen fristgerecht zu stornieren.

4. Verbindlichkeit der Buchung

Die Buchung ist verbindlich.

Nicht wahrgenommene oder verspätet stornierte Termine verursachen der Dienstleisterin einen wirtschaftlichen Schaden durch Verdienstausfall.

 

Bei vertragswidrigem Verhalten haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden gemäss Art. 97 OR.

5. Kostenfreie Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich.

Stornierungen müssen über das Buchungssystem oder schriftlich (z. B. per E-Mail) erfolgen.

Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.

6. Stornierungen unter 24 Stunden / Nichterscheinen

Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden („No-Show“) ist die jeweilige Dienstleisterin berechtigt, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Buchungspreises zu verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Diese Ausfallentschädigung stützt sich auf die gesetzlichen Bestimmungen über den Schadenersatz gemäss Art. 97 ff. OR sowie auf den Annahmeverzug gemäss Art. 91 OR.

Der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet, sofern die Dienstleisterin infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens einen effektiven Verdienstausfall erleidet.

Ein allfälliger Minderertrag oder eine anderweitige Vergabe des Termins wird angerechnet.

7. Verspätetes Erscheinen

Bei verspätetem Erscheinen des Kunden verkürzt sich die gebuchte Leistungsdauer entsprechend.

Ein Anspruch auf Verlängerung der Buchungszeit besteht nicht.

Bei erheblicher Verspätung kann die Dienstleisterin den Termin als Nichterscheinen im Sinne von Art. 91 OR werten.

8. Anzahlung (optional, empfohlen)

Zur Absicherung der Buchung kann eine Anzahlung verlangt werden.

Diese gilt als Teilzahlung auf den vereinbarten Buchungspreis.

Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung als Ausfallentschädigung im Sinne von Art. 160 Abs. 2 OR, soweit und solange der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung zurückerstattet oder auf einen neuen Termin angerechnet.

9. Absagen durch die Dienstleisterin

Muss eine Dienstleisterin einen Termin aus unvorhersehbaren Gründen absagen, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet.

 

Weitere Ansprüche bestehen nicht.

10. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung für persönliche oder intime Dienstleistungen erfolgt direkt vor Ort in den Räumlichkeiten von Amara Noir.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt im Betrieb.

Der konkrete Leistungsumfang, der Preis sowie die Zahlungsmodalitäten werden zwischen dem Kunden und der jeweiligen selbständig tätigen Dienstleisterin vereinbart.

Amara Noir ist nicht Vertragspartner der persönlichen Dienstleistungen und übernimmt keine Haftung für Preisabsprachen oder Leistungsinhalte zwischen Kunde und Dienstleisterin.

11. Missbrauch und Sperrung

Bei wiederholten kurzfristigen Stornierungen, Nichterscheinen oder missbräuchlichen Buchungen behält sich Amara Noir vor, den betreffenden Kunden vom Buchungssystem auszuschliessen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist Waltenschwil (AG).

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinie unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14. Änderungen der Richtlinie

Amara Noir behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern.

Es gilt die jeweils aktuelle Version, die im Buchungssystem und auf der Website veröffentlicht ist.

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